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NoVA: DAS ENDE ALLER SPEKULATIONEN

(12.2.2014) Operation gelungen, Patient tot. Nach langen Verhandlungen ohne erhofften „Aufstand am Ballhausplatz“ wird die alte NoVA zu Grabe getragen und eine neue so wie befürchtet als schwarz-rote Ausgeburt ins Leben gerufen – mit einer exakt doppelt so hohen Obergrenze wie bisher, also 32%. Und das mit der unverfrorenen Behauptung, wonach zuvor keine Deckelung vorgesehen war. Aber in der Politik ist Wahrheit bekanntlich eine Tochter der Zeit. Im Folgenden die offiziellen Infos: Hat ein PKW einen höheren CO2-Ausstoß als 250 g/km, erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 250 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 20 Euro je Gramm CO2 pro Kilometer. In der Zeit vom 1.3. bis 31.12.2014 werden für Fahrzeuge mit Diesel-Motor 350 Euro und für Fahrzeuge mit anderen Kraftstoff-Arten 450 Euro abgezogen. Danach wird es einheitlich, sprich sozial verträglicher: Ab 1.1.2015 wird der Abzug für alle Fahrzeuge 400 Euro betragen, ab 1.1.2016 werden es generell 300 Euro sein. Ursprünglich, so heißt es weiter, sollten Benziner steuerlich länger bessergestellt werden. Umwelt-Schützer hätten dies lange gefordert, weil Diesel schädlicher als Benzin sein soll (wie man’s nimmt). Die Bundes-Regierung begründet ihren Schwenk mit der steigenden Zahl von Diesel-Fahrzeugen in der emissionsärmsten Klasse VI. Vor allem Käufer von SUV sowie Vielfahrer würden auf Diesel-Motoren setzen. Für Autos mit Umwelt schonendem Antrieb (Hybrid, E85-Kraftstoff, Erd- bzw. Bio-Gas sowie Flüssig-Gas oder Wasser-Stoff) vermindert sich die Steuer-Schuld bis 31.12.2015 um maximal 600 Euro. Damit wurde die Steuer-Erleichterung gegenüber den ursprünglichen Plänen um ein Jahr verlängert.


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