Datum: 5. Juli 2011

Dummheit kann tödlich sein

Ein Szenario, wie es schlimmer nicht sein könnte: Ein kleines Kind stürzt auf der Südautobahn in voller Fahrt aus dem Auto. So geschehen am vorigen Sonntag, als ein dreijähriges Mädchen die Schiebetür eines Vans öffnet, in dem es – ebenso wie seine beiden Geschwister – von den mitfahrenden Eltern nicht angegurtet worden war. Ob Ignoranz oder Dummheit, auf jeden Fall unverantwortlich!

Kindersicherung Auch zwei Tage nach diesem verheerenden Unglück, das niemals hätte passieren dürfen, schwebt das kleine Mädchen noch in Lebensgefahr. Weshalb Eltern derart ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigen, wird man mit gesundem Menschenverstand kaum nachvollziehen können. Trotzdem sieht man tagtäglich Fahrzeuge, in denen sich ungesicherte Kids befinden – weder angegurtet noch in einem geeigneten Kindersitz. Und das, obwohl für jeden Kfz-Halter das Thema Kindersicherung seit Jahrzehnten eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

Der Vorfall auf der A2 hat auch den ÖAMTC veranlasst, an das Verantwortungs-Bewusstsein der Eltern zu appellieren. ÖAMTC-Experte Peter Kulig: „Die richtige Kindersicherung im Fahrzeug muss bei jeder auch noch so kurzen Fahrt oberste Priorität haben!“

Laut Gesetz, so der Club in seiner diesbezüglichen Presseaussendung, müssen alle Kinder bis 14 Jahre und bei einer Größe unter 1,50 Meter mit einer dem Gewicht und dem Korpus entsprechenden Rückhalte-Vorrichtung gesichert sein. Diese muss auf Fahrzeugsitzen verwendet werden – ausgestattet mit einem passenden Sicherheitsgurt. Bei einer Körpergröße ab 1,35 Meter kann als Rückhalte-Vorrichtung auch der Erwachsenengurt verwendet werden, wenn dieser durch Höhenverstellung der Größe des Kindes angepasst werden kann. Grundsätzlich bietet ein Rückhalte-System jedoch eine höhere Sicherheit. Kulig empfiehlt außerdem, während längerer Fahrten die Kindersicherung – also das Verriegeln der hinteren Autotüren – zu aktivieren.

Unterlassene Kindersicherung gehört zu den häufigsten Vormerkdelikten

„Wer die Sicherung seines Kindes vernachlässigt, riskiert nicht nur die Gesundheit, wenn nicht sogar das Leben seines Kindes, sondern muss mit einer polizeilichen Anzeige rechnen“, erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Zusätzlich zur finanziellen Strafe von etwa 70 bis 100 Euro (der Bemessungsrahmen reicht sogar bis 5.000 Euro) erfolgt eine Eintragung im Vormerkregister. Das Führerschein-Vormerksystem kennt 13 Vormerkdelikte, unter anderem den „Verstoß gegen die Kindersicherungs-Pflicht“. Dieser zählt neben dem Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze zu den häufigsten Vormerkdelikten.

Die ÖAMTC-Fahrtechnik bietet in ihren bundesweit neun Zentren aufklärende Kurse zum Thema Kindersicherung an. Aber auch die MitarbeiterInnen aller ÖAMTC-Stützpunkte stehen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

www.oeamtc.at

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